[ Auszug: Wer ohne rechtlichen Grund eine Verbindlichkeit eingeht, kann die
Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Befreiung von der
Verbindlichkeit verj ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]